Zwei Juristen
haben bekanntlich
drei Meinungen.

„Der Rechtsanwaltsklub Collegium wurde am 04.11.1955 über Initiative des Rechtsanwaltes Josef KORN als unpolitische Vereinigung gegründet. Ziel dieser Anwaltsrunde war, sich zunächst persönlich kennenzulernen und anzufreunden, aber auch am Standesgeschehen mitzuwirken. Aus Anlass des 25-jährigen Bestandsjubiläums organisierte der damalige Obmann Kollege WALDECK im Jahr 1980 eine Feier im Palais Pallavicini.

Schon seit der Obmannschaft des leider viel zu früh verstorbenen Kollegen Gottfried ZANDL findet an den meisten Klubabenden ein interessanter Kurzvortrag von Juristen oder auch Experten aus anderen Fachgebieten statt, der Anregung zur Diskussion geben soll.

Diese Tradition wurde auch vom nachfolgenden Obmann Kollegen Alfred Peter MUSIL fortgesetzt. Die Klubabende sind daher noch immer ein passender Mix aus kollegialer und freundschaftlicher Unterhaltung neben Information über aktuelles Kammer- und Standesgeschehen sowie Fortbildung durch abwechslungsreiche Kurzvorträge. Derzeit steht dem Klub mit Kollegin Ursula SINGER-MUSIL die zweite Obfrau seit seiner Gründung vor, welche auch weiterhin für dieses Programm sorgt, den Klub in der Sobranje vertritt, in welcher die Kammerwahlen vorbereitet werden und dort Mitglieder, die an der Ausübung einer Kammerfunktion interessiert sind, vom Klub nominiert werden können.“